Wer ist bei welchem Sozialversicherungsträger versichert?

Wer bei welchem Sozialversicherungsträger versichert ist, richtet sich nach der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber bzw. nach dem Beschäftigungsverhältnis der Versicherten. Wer ist nun bei welchem Sozialversicherungsträger versichert?

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Unselbständige Erwerbstätige: Arbeiter/innen und Angestellte

Arbeiter/innen und Angestellte sind größtenteils bei drei Sozialversicherungsträgern versichert.

Darunter fallen Berufe wie Maurer/innen, Gärtner/innen, Einzelhandelskaufleute, Bürokaufleute, Friseurinnen und Friseure oder Sekretärinnen und Sekretäre, also alle Arbeiter/innen und Angestellten, welche in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Krankenversicherung dieser Personengruppe wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) durchgeführt. Die Unfallversicherung der Arbeiter/innen und Angestellten wird durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durchgeführt. Es kann vorkommen, dass ein/e Versicherte/r zur gleichen Zeit oder zeitversetzt von mehreren Sozialversicherungsträgern Leistungen empfängt.

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© PantherMedia/WavebreakmediaMicro

Selbständig Erwerbstätige und Bäuerinnen und Bauern

Bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sind selbständig Erwerbstätige (Unternehmer/innen) und Bäuerinnen und Bauern versichert. 

Beispiele für selbständig Erwerbstätige sind selbständige IT-Berater/innen, Fotografinnen und Fotografen oder Gastwirtinnen und Gastwirte, die in keinem Dienstverhältnis stehen, sondern ihre Arbeit auf selbständiger Basis verrichten sowie Personen, die eine Landwirtschaft betreiben. Die SVS umfasst alle drei Sparten, also Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

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© PantherMedia/AndrewLozovyi

Öffentlich Bedienstete, Eisenbahner/innen und Bergbau-Mitarbeiter/innen

Alle öffentlich Bediensteten, Eisenbahner/innen und Arbeitnehmer/innen im Bergbau sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert. 

Beispiele dieser Berufsgruppen sind Beamtinnen und Beamte in einer Landes- oder der Bundesverwaltung. Beamtinnen und Beamte sind nicht pensionsversichert. Stattdessen erhalten sie vom Staat einen sogenannten Ruhegenuss. Des Weiteren zählen beispielsweise Lehrer/innen, Lokführer/innen oder Arbeitnehmer/innen im Bergbau zu den Versicherten der BVAEB. Auch von diesem Versicherungsträger werden alle drei Sparten durchgeführt.

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Kinder, Schüler/innen sowie Studierende

Kindergartenkinder, Schüler/innen sowie Studierende sind in der Krankenversicherung bei ihren Eltern mitversichert. Mitversichert können auch bestimmte weitere Angehörige sein (klicke hier, um mehr darüber zu erfahren).

Die Versicherungszugehörigkeit der Kinder ist davon abhängig, bei welchem Versicherungsträger die Eltern versichert sind. Sind die Eltern bei zwei unterschiedlichen Krankenversicherungsträgern versichert, so besteht für die Kinder eine Wahlmöglichkeit bei jeder ärztlichen Konsultation. Die Unfallversicherung dieser Gruppe übernimmt die AUVA, egal bei welchem Träger die Eltern versichert sind.

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Andere Gruppen

Auch Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel der freiwilligen Feuerwehr oder Rettung, sind im Zuge ihrer Tätigkeit bei der AUVA unfallversichert. Personen, die sich bei der Rettung von Menschenleben verletzen, sind ebenfalls umfallversichert und erhalten Leistungen in der AUVA, egal ob und wo sie sonst versichert sind.

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