Steuern und Sozialverschierungsbeiträge

Grundsätzlich existieren drei Systeme zur Finanzierung von Sozialausgaben. Diese sind beitragsfinanzierte Systeme, steuerfinanzierte Systeme und Mischsysteme. Hier erfährst du mehr über die Entwicklung moderner Sozialstaaten und über die Finanzierungsbasis des Sozialstaats.

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Finanzierungssysteme

Grundsätzlich existieren zwei Systeme zur Finanzierung von Sozialausgaben. Diese sind

  • beitragsfinanzierte Systeme,
  • steuerfinanzierte Systeme und
  • Mischsysteme, die sowohl beitragsfinanzierte als auch steuerfinanzierte Elemente beinhalten.

Öffne unten die einzelnen Reiter, um zu erfahren, wo die Unterschiede liegen.

  • Beitragsfinanzierte Systeme
  • Steuerfinanzierte Systeme

Als erstes beitragsfinanziertes System wurde 1883 in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Aus diesem Grund werden beitragsfinanzierte Versicherungsmodelle zur Finanzierung sozialer Schutzsysteme auch „Bismarck-Systeme“ genannt. Im Wesentlichen werden sie durch Beiträge der Dienstnehmer/innen und ihrer Dienstgeber/innen finanziert. Über diese Art des Sozialsystems verfügen in Europa neben Österreich zum Beispiel auch Deutschland, Frankreich und Italien.

Das Bismarck-System (Versicherungsmodell) wird durch folgende Punkte charakterisiert:

  • Zu den versicherten Personen zählen Dienstnehmer/innen bzw. Erwerbstätige.
  • Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge, deren Berechnung sich am Erwerbseinkommen orientiert.
  • Die Höhe der Geldleistungen beruht auf der Höhe des jeweiligen Lohns oder Gehalts. Geldleistungen sind zum Beispiel Krankengeld, Renten oder Pensionen.
  • Die Organisation der Sozialversicherung erfolgt in Selbstverwaltung.

Das System zielt auf Lebensstandardsicherung ab. In Österreich sind auch viele Nicht-Erwerbstätige in das System der Sozialversicherung eingebunden. Kinder sind kostenfrei bei ihren Eltern mitversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitslosen werden von der Arbeitslosenversicherung (AMS) bezahlt. Bezieher/innen von Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe sind auch krankenversichert – deren Krankenversicherungsbeiträge werden aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt. Dies führt dazu, dass in Österreich 99,9 % der Bevölkerung krankenversichert sind.

William Beveridge, der als Leiter einer Sachverständigenkommission dem britischen Parlament im November 1942 seinen Bericht zur Sozialreform in Großbritannien vorlegte, setzte auf eine einheitliche Grundversorgung für alle. Die Finanzierung der Leistungen sollte aus Steuermitteln erfolgen. Steuerfinanzierte Systeme werden deshalb auch „Beveridge-Systeme“ genannt. Über diese Art des Sozialsystems verfügen in Europa neben Großbritannien vor allem die skandinavischen Länder.

Das Beveridge-System wird durch folgende Punkte gekennzeichnet:

  • Es deckt die gesamte Bevölkerung ab.
  • Es wird vorwiegend aus Steuern finanziert.
  • Es gewährt einheitliche Leistungen.
  • Die Verwaltung erfolgt durch den Staat.

Es gibt eine einheitliche Grundversorgung für alle.

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