Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sv-erleben.at
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ergreift die folgenden Maßnahmen, um die barrierefreie Zugänglichkeit seiner Website zu gewährleisten:
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist bestrebt diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.
Ein entsprechender Evaluierungsprozess der Website wurde Ende März 2023 abgeschlossen.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Bei den nachstehend angeführten Inhalten handelt es sich um nicht barrierefreie Inhalte. An der Behebung dieser wird gearbeitet. Die Umsetzung wird mit den nächsten Updates angestrebt:
Wahrnehmbar:
Teilweise eingebettete Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Für diese Videos fehlen Untertitel und Transkripte
1.4.3 Kontrast (Mindestverhältnis)
Einige visuelle Darstellungen von Text und Bildern von Text weisen kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 auf.
1.4.4 Skalierbarkeit von Text & 1.4.5 Text statt Bilder
Es gibt eingebettete Inhalte, die von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst bzw. genutzt werden können.
Bedienbar:
2.1.1 Blöcke umgehen
Es gibt Inhaltsbereiche, die in Sektionen dargestellt werden, die nicht über die Tabulator-Funktion angesteuert werden können.
2.4.3 Fokus-Anordnung
Einige Seiten sind diesbezüglich verbesserungswürdig.
2.4.4 Zielbeschreibung eines Links
Der Zweck einiger Links (im Kontext) kann nicht anhand des Link-Texts allein oder anhand des Link-Texts zusammen mit seinem programmatisch festgelegten Link-Kontext ermittelt werden.
2.4.6. Überschriften und Beschriftungen
Die Formulierung einer vorhandenen Überschrift beschreibt nicht den präzisen Inhalt des Steuerelements und den folgenden Inhalt.
2.4.7 Fokus sichtbar
Es gibt bedienbare Benutzeroberflächen, die nicht über die Tastaturfokusanzeige sichtbar sind.
Robust:
Es gibt auf diversen Seiten Elemente, die von Hilfsgeräten nicht auslesbar sind und nicht bzw. nicht vorhersehbar gesteuert werden können. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können.
1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
1.2.5 Audiobeschreibung (aufgezeichnet)
Unsere Videos sind teilweise gehostet und über die Video-Plattform YouTube veröffentlicht. Es ist nach der Veröffentlichung einzelner Videos nicht mehr möglich die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.
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Nicht vorhanden
Wir planen für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail an PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
Diese Erklärung wurde am 1. März 2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Überprüft wurden folgende Seiten:
Startseite
Unterrichtsmodule
Themenbereiche Übersicht
Thema Übersicht
3 Themen
Standardseite
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte geprüft.
Diese Erklärung wurde am 4. Apr. 2023 aktualisiert.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die barrierefreie Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir sind bemüht, Sie mit den benötigten Informationen zu versorgen und die Barrieren so rasch wie möglich zu beseitigen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Wenn sich aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit für dich keine zufriedenstellenden Antworten ergeben, können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.