Barrierefreiheitserklärng

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ergreift die folgenden Maßnahmen, um die barrierefreie Zugänglichkeit seiner Website zu gewährleisten:

  • Die Barrierefreiheit der Website ist Teil unserer technischen, grafischen und redaktionellen Leitlinien.
  • Wir setzen folgende redaktionelle Maßnahmen, um Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen: in Texten durch vordefinierte Überschriften und Formatvorlagen sowie Text- und Sprachauszeichnung und bei Bildern durch Alternativtexte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist bestrebt diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Die Website wird zur Zeit (Stand: 22. Februar 2023) durch einen externen Dienstleister evaluiert. Überprüft werden folgende Seiten:

Sämtliche Ergebnisse werden in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.

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Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die barrierefreie Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir sind bemüht, Sie mit den benötigten Informationen zu versorgen und die Barrieren so rasch wie möglich zu beseitigen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Wenn sich aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit für dich keine zufriedenstellenden Antworten ergeben, können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.