Die soziale Krankenversicherung

Die soziale Krankenversicherung bietet ihren Versicherten und deren mitversicherten Angehörigen einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall. Sie erbringt aber nicht nur Leistungen für kranke Menschen. Doch welche Leistungen bietet sie an?

Finde es heraus!

Geschützte Personen in Österreich

Fast alle Österreicher/innen, 8,8 Millionen oder 99,9 Prozent der Bevölkerung, waren im Jahr 2018 in Österreich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf weitgehend gleiche medizinische Leistungen.

Das Diagramm zeigt dir die geschützten Personen der sozialen Krankenversicherung.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Neben den Versicherten zählen auch viele Familienangehörige, die über keinen eigenen Krankenversicherungsschutz verfügen, zu den Anspruchsberechtigten der sozialen Krankenversicherung.

Klicke im Bild auf die roten Hotspots, um herauszufinden wer zu den Angehörigen zählt und somit anspruchsberechtigt ist.

Aufgabenbereiche der sozialen Krankenversicherung

Die soziale Krankenversicherung erbringt eine Vielzahl an Leistungen, darunter auch Leistungen, die für gesunde Menschen vorgesehen sind. Im Kern hat die soziale Krankenversicherung drei Aufgabenbereiche.

Klicke auf die Reiter, um dir einen Überblick über die drei Aufgabenbereiche zu verschaffen.

Gesundheitsförderung und Prävention

Es werden unterschiedliche Programme angeboten, welche die Versicherten dabei unterstützen, gesundheitsförderliches Verhalten im Alltag zu integrieren und die eigene Gesundheitskompetenz zu stärken. Klicke hier, um mehr über Gesundheitsförderung und Prävention zu erfahren.

Krankenbehandlung

Kranke Personen können sich an Haus- und Fachärztinnen und -ärzte wenden, werden in Krankenanstalten behandelt oder erhalten Medikamente gegen einen Kostenbeitrag in der Apotheke. Patientinnen und Patienten erhalten außerdem Heilbehelfe und Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle, Schuheinlagen oder Prothesen.

Einkommensersatz

Wenn Menschen so krank sind, dass sie ihrer Erwerbsarbeit nicht mehr nachgehen können, zahlt die Dienstgeberin oder der Dienstgeber für einen gewissen Zeitraum das Entgelt weiter. Bei längerer Krankheit wird ihr Lebensunterhalt durch das Krankengeld abgesichert.

Mitversicherung für Kinder

Wie du in den beiden Grafiken sehen kannst, sind nicht nur Kinder, sondern auch Studierende und Personen, die sich in der Berufsausbildung befinden, bei den Eltern mitversichert. Mitversichert sind Kinder in der Regel bis zum 18. Geburtstag, Studierende bis zum 27. Geburtstag. Für Kinder, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, besteht ein Anspruch auf Mitversicherung ohne Altersgrenze.

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