Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung

Die Bundesverfassung in Österreich sieht die „Selbstverwaltung" als Organisationsprinzip für die Sozialversicherung vor. Somit sind auch Versicherte unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt. Wie funktioniert das Prinzip der Selbstverwaltung?

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Selbstverwaltung ist ein Stück lebendige Demokratie im sozialen Rechtsstaat, dessen Gesellschaft vom Engagement ihrer Bürger lebt.

Herbert Ehrenberger
Ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Deutschland

Die Grundidee der Selbstverwaltung

Die Grundidee der Selbstverwaltung geht auf zwei wesentliche Gedanken zurück. Klicke auf die Reiter, um mehr zu den Grundgedanken der Selbstverwaltung zu erfahren.

  • Grundsatz der Subsidiarität
  • Demokratisches Prinzip

Es wird davon ausgegangen, dass eine bestimmte öffentliche Aufgabe wie die Sozialversicherung selbständig und eigenverantwortlich von den Betroffenen besorgt werden soll. Der zugrundeliegende Gedanke der Subsidiarität bedeutet, dass der Staat als größere Gemeinschaft nur dort tätig werden soll, wo die kleinere Gemeinschaft zur Erledigung nicht mehr in der Lage ist.

Die Selbstverwaltung ist auch Ausdruck des demokratischen Prinzips. Das bedeutet, dass die Selbstverwaltungsorgane direkt oder indirekt von den betroffenen Personen bestimmt werden und damit deren Interessen vertreten.

Wie funktioniert die Selbstverwaltung?

Die Selbstverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und ein unverzichtbares demokratiepolitisches Element. Sie stellt eine Mitwirkung der Betroffenen an der Verwaltung effektiv sicher.

Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat in einem bestimmten Aufgabenbereich auf die Führung durch staatliche Verwaltungsbehörden verzichtet und diese Verwaltungsaufgaben per Gesetz sogenannten Selbstverwaltungskörpern überträgt. 

Selbstverwaltungskörper sind die Gremien der Sozialversicherungsträger, die wesentliche Entscheidungen treffen, beispielweise über das Leistungsangebot. Diese Gremien setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Gruppen zusammen. Im Fall der Sozialversicherung sind die Betroffenen Versicherte und Dienstgeber/innen (bei der ÖGK, der PVA und der AUVA), beziehungsweise Selbständige (SVS). Die jeweiligen Vertreter/innen werden in Österreich nicht direkt gewählt, sondern von den demokratisch gewählten Interessenvertretungen entsendet. Das sind die Arbeiterkammern, die Wirtschaftskammern und die Landwirtschaftskammern. Sie unterliegen keinem Weisungsrecht, sehr wohl aber einem Aufsichtsrecht durch die staatlichen Behörden. 

Sieh dir dieses Video an, um noch mehr zum Thema Selbstverwaltung zu erfahren.

Die Selbstverwaltung damals und heute

Das Prinzip der Selbstverwaltung in Österreich ist bereits seit der Einführung des Bismarck'schen Sozialversicherungsmodells Wegbereiter für einen sozialen Ausgleich und für die Organisation von sozialem Ausgleich von entscheidender Bedeutung. 

Klicke auf die Reiter, um mehr über die historische Entwicklung der Selbstverwaltung zu erfahren. 

  • Selbstverwaltung damals
  • Selbstverwaltung heute

Mitte des 19. Jahrhunderts gab es noch keine solidarisch organisierte Krankenversicherung in Österreich. Damals haben sich die Menschen in Berufsgruppen selbst zusammengeschlossen und Krankenkassen gegründet. Diese Krankenkassen wurden deshalb auch von den Versicherten und ihren Vertreterinnen und Vertretern selbst geführt. 

Die österreichische Sozialversicherung ist seit ihrer Errichtung – mit Ausnahme in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft von 1939 bis 1945 – nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. 

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