Die Krankenbehandlung

Die Leistungen der Krankenbehandlung werden grundsätzlich als Sachleistungen erbracht. Ziel ist es, die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederherzustellen, zu festigen oder zu bessern.

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Welche Leistungen werden von der Versicherung bezahlt?

Leistungen der Krankenbehandlung sind unter anderem die Behandlung durch Hausärztinnen bzw. -ärzte und diverse Fachärztinnen bzw. -ärzte, Untersuchungen durch Labore, zahnärztliche Behandlung, Medikamente, die Bereitstellung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Verbandstoffe oder Prothesen, sowie Therapien, beispielsweise Logopädie oder Physiotherapie.

Klicke im Bild auf die roten Hotspots, um zu erfahren, welche Leistungen von der Versicherung bezahlt werden und welche nicht.

Wie wird die Sachleistungsversorgung sichergestellt?

Die Versorgung der Anspruchsberechtigten soll so weit wie möglich mittels Sachleistungen erfolgen.

Klicke auf die Reiter, um mehr zur Sachleistungsversorgung und ihrer Funktionsweise zu erfahren. 

  • Sachleistung und Sachleistungsprinzip
  • Verträge

Mit dem Begriff „Sachleistung“ sind Leistungen gemeint, die der Sozialversicherungsträger direkt bezahlt. Der oder dem Anspruchsberechtigten entstehen bei der Inanspruchnahme daher keine Kosten. 

Das Solidaritätsprinzip ist bei den Sachleistungen der Sozialversicherung am klarsten ausgeprägt. Denn Leistungen stehen allen entsprechend des individuellen Bedarfs zur Verfügung – das heißt alle bekommen die gleichen Leistungen, unabhängig davon welche Beiträge sie gezahlt haben.

Um sicherzustellen, dass die Anspruchsberechtigten Leistungen als Sachleistungen erhalten, benötigen die Sozialversicherungsträger Partner, welche die Leistungen erbringen bzw. zur Verfügung stellen können. Dazu müssen die Sozialversicherungsträger, insbesondere die Krankenversicherungsträger, mit den in Frage kommenden Leistungserbringern Verträge abschließen.

Vertragspartner erbringen somit Leistungen für anspruchsberechtigte Patientinnen und Patienten im Auftrag und auf Rechnung der Krankenversicherungsträger. 

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