Die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung soll grundsätzlich das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern. Sie besteht als vierte Sparte neben Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und wird nicht im System der Selbstverwaltung geführt. Aber wie ist sie dann organisiert?

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Wie ist die Arbeitslosenversicherung organisiert?

Bei dieser Versicherung handelt es sich ebenfalls um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die eintritt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Arbeitslosenversicherung wird nicht im System der Selbstverwaltung geführt, sondern durch das Arbeitsmarktservice (AMS) verwaltet. Es handelt sich dabei um ein Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Das Diagramm zeigt dir die Entwicklung der Arbeitslosenquote in Österreich in den letzten Jahren.

Leistungen und Voraussetzungen der Arbeitslosenversicherung

Klicke auf die Reiter um herauszufinden welche Leistungen von der Arbeitslosenversicherung abgedeckt werden und welche Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfüllt werden müssen. 

Leistungen

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beinhalten:

  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld erschöpft ist und eine Notlage vorliegt
  • Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung
  • Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Altersteilzeitgeld, unter Berücksichtigung einer gewissen Abgeltung
  • Übergangsgeld
  • Umschulungsgeld

Voraussetzungen

Um Arbeitslosengeld zu beziehen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung oder die Arbeitsfähigkeit und -willigkeit. Das Arbeitslosengeld kann beispielsweise nicht von Personen bezogen werden, die sich im Ausland aufhalten, Krankengeld, Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld beziehen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist einkommensabhängig.

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