Das Versicherungsverhältnis

Das Versicherungsverhältnis ist Ausgangspunkt, um Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen zu können. Was bedeutet das und was ist der Unterschied zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung?

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Schutz der gesamten Bevölkerung in Österreich

Durch die Sozialversicherung soll für die gesamte Bevölkerung Österreichs Schutz bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Unfall, Alter und im Fall des Todes für Hinterbliebene gewährleistet werden. Damit soll unter anderem der Lebensunterhalt sichergestellt werden, wenn die eigene Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.

Wer ist sozialversichert?

Jede/r In- und Ausländer/in ist sozialversichert, sobald sie/er in Österreich eine pflichtversicherte Tätigkeit ausübt oder bestimmte andere Umstände vorliegen, wie beispielsweise, dass jemand eine Schule in Österreich besucht oder eine Pension bezieht. Die Versicherung tritt durch gesetzliche Bestimmungen ein, unabhängig davon, ob Beiträge gezahlt werden oder nicht.

Schau dir das Video an, um noch ausführlichere Informationen über die Sozialversicherung zu erhalten. 

Freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung

Das Versicherungsverhältnis ist Ausgangspunkt für den Leistungsanspruch. Alle Rechte, Pflichten und Aufgaben der oder des Versicherten und des Versicherungsträgers gehen auf das Versicherungsverhältnis zurück.

Klicke auf die Reiter, um über die Unterschiede zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung zu lernen.

  • Pflichtversicherung
  • Freiwillige Versicherung

Diese Versicherung tritt unabhängig von Willen und Wissen der betroffenen Personen bei Vorliegen der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen ein, zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer/innen ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze beziehen. Die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2020 bei € 460,66.

Im Gegensatz zur Pflichtversicherung ist für das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung ein Antrag notwendig. Das Ende der freiwilligen Versicherung ist ebenfalls von einer entsprechenden Willensäußerung der oder des Versicherten abhängig. Ziel einer freiwilligen Versicherung ist es, entweder Leistungsansprüche zu erwerben oder zu erhöhen.

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